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Richtlinienkompetenz ArtikelDie Richtlinienkompetenz ist die Befugnis des Bundeskanzlers, die Richtlinien der Politik zu bestimmen. Sie ist ihm durch Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes zugewiesen.
"Richtlinien" bedeutet in diesem Zusammenhang "Grundlinien der Politik", also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik. Dies ist in dem Zusammenhang damit zu sehen, dass nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip), aber innerhalb dieser Richtlinien leitet. Sind mehrere Ministerien von einer Angelegenheit betroffen, so entscheiden Kanzler und Minister nachdem Kollegialprinzip gemeinsam.
Siehe auch: Bundesregierung
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